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  9. Soweit unverbindliche Reservierungen für Arzneimittel oder andere Produkte getätigt werden, kommt ein Kaufvertrag hierüber erst zustande, wenn die Arzneimittel/Produkte in der Apotheke am Rathaus abgeholt (ausgehändigt) oder aber mittels eines Boten der Apotheke am Rathaus zugestellt (übergeben) werden. Die Bereitstellung der reservierten Arzneimittel/Produkte erfolgt vorbehaltlich deren Verfügbarkeit.

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