Hilfe fürs Arthroseknie


Schmerzgele und -pflaster
Knieschmerzen Arthrose Arzneimittel
agefotostock/imago-images.de

Kniearthrose ist schmerzhaft – doch nicht immer ist der Griff zur Tablette nötig. Denn schmerzende Kniegelenke lassen sich auch von außen effektiv behandeln. Und zwar mit Schmerzpflastern und Schmerzgelen.

Von außen ins Gelenk

Nichtsteroidale Antirheumatika (NSAR) wie Diclofenac oder Piroxicam hemmen Entzündungen und lindern Schmerzen. Doch müssen die Wirkstoffe immer auch geschluckt werden? Wahrscheinlich nicht, ergab nun eine neue Meta-Analyse. Diese zeigte, dass äußerlich aufgetragene NSAR ebenso bis in das Gelenk eindringen. Sie reichern sich dort z. B. in den Menisken und in der Gelenkflüssigkeit an und lindern vermutlich dadurch den Arthroseschmerz.

Am stärksten wirksam erwies sich der Wirkstoff Diclofenac als Pflaster, gefolgt von Ibuprofen, Piroxicam, Diclofenac-Gel und Ketoprofen. Auch die Gelenkfunktion wurde durch die lokal aufgetragenen NSAR verbessert. Hier war Piroxicam Spitzenreiter, gefolgt von Ibuprofen, Diclofenac-Pflaster und Ketotifen. Wer sich nicht sicher ist, welcher Wirkstoff für ihn geeignet ist, bespricht das am besten mit seiner Apotheker*in oder Ärzt*in.

Nebenwirkungen an der Haut möglich

Der große Vorteil der Pflaster und Gele: Häufige Nebenwirkungen von NSAR in Tablettenform wie Sodbrennen und Magenschmerzen lassen sich wahrscheinlich vermeiden. Und während die Tabletten auf Dauer das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen können, ist dieser Effekt bei Gelen oder Pflastern nicht zu erwarten. Da die analysierten Studien jedoch nicht länger als 12 Wochen dauerten, ist eine Aussage zur Sicherheit bei längerfristiger Anwendung noch nicht möglich.

Ganz ohne Nachteil sind aber auch die äußerlichen Präparate nicht. Manche Patient*innen zeigten Hautirritationen wie Trockenheit, Juckreiz oder allergische Reaktionen. Vor allem beim Wirkstoff Ketoprofen sollte man darauf achten, die behandelten Hautpartien keiner UV-Bestrahlung auszusetzen. Das eingeschmierte Knie sollte also bedeckt werden. Denn sonst droht schlimmstenfalls eine Fotodermatitis.

Quelle: Arzneiverordnung in der Praxis

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