Gegen Masern punkten


Impflücken schließen lassen
Gegen Masern punkten

Die Impflücken bei der Masernschutzimpfung sind in allen Altersgruppen zu hoch. Experten rufen dazu auf, den Impfausweis zu überprüfen und Impflücken zu schließen.

Deutschland hat das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bis 2015 die Masern auszurotten, nicht erreicht. Noch immer kommt es in Deutschland zu Masernausbrüchen. Experten gehen davon aus, dass sich bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent der Bevölkerung die Viren nicht mehr ausbreiten. Eine Impfung schützt folglich nicht nur die geimpfte Person, sondern auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung.

Bei Masern handelt es sich um eine hochansteckende, fieberhafte Viruserkrankung, die sich durch hohes Fieber, geschwollene Lymphknoten und die charakteristischen roten Flecken auf der Haut auszeichnet. Entwickelt sich aus der Viruserkrankung eine Lungenentzündung, kann die Erkrankung für Kinder gefährlich werden. Die Lungenentzündung wird in der Regel mit Antibiotika im Krankenhaus behandelt. Bei einem von 2.000 Kindern kommt es zu einer masernbedingten Gehirnhautentzündung (Masernenzephalitis) mit Krampfanfällen und Bewusstseinsstörungen.

Durchimpfungsrate bei Schulanfängern leicht gestiegen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine erste Impfung gegen Masern als Masern-Mumps-Röteln-Kombinationsimpfung (MMR) bei Kindern im Alter von 11 bis 14 Monaten. Eine zweite Impfung sollte im Alter von 14 bis 23 Monaten erfolgen. Die Durchimpfungsrate bei Schulanfängern hat sich mit 92,8 Prozent im Jahr 2014 deutschlandweit verbessert – 2013 betrug die Quote 92,6 Prozent. Gemessen an dem Ziel von 95 Prozent ist sie jedoch zu niedrig. Auch in den übrigen Altersgruppen gibt es noch Impflücken.

Europäische Impfwoche vom 24.–30. April 2016

Anlässlich der Europäischen Impfwoche vom 24.–30. April 2016 ruft das Bundesministerium für Gesundheit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Robert Koch-Institut dazu auf, den Impfausweis auf fehlende Schutzimpfungen zu überprüfen und Impflücken zu schließen. „Nach Studien der BZgA sind die Impfempfehlungen gegen Masern noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist es wichtig, mit umfassenden Informationsangeboten auf die Impfungen aufmerksam zu machen und an den Impfcheck zu erinnern“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

Kosten für Masernimpfung übernehmen Krankenkassen

Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte bei allen Gesundheitsuntersuchungen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungslücken hinweisen müssen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO eine Impfung gegen Masern für diejenigen, die nach 1970 geboren wurden und noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Auch Menschen mit unklarem Impfstatus sollten sich gegen die Virusinfektion schützen. Die Kosten für eine Masernimpfung übernehmen wie bei allen Schutzimpfungen die gesetzlichen Krankenkassen.

Weitere Informationen zu Masern finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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